Blumen Konzelmann-Hoefer

Friedhofssatzung Salach

In der Regel werden Verstorbene in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Hat die verstorbenene Person abweichende Wünsche, so bedürfen diese der Zustimmung des Trägers des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden wollte.

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Salach gibt Ihnen einen umfassenden Überblick zu den Themen:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Ordnungsvorschriften
  • Bestattungsvorschriften
  • Grabstätten
  • Grabmale und sonstige Grabausstattungen
  • Herrichten und Pflege der Grabstätten
  • Leichenhalle
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten
  • Bestattungsgebühren
  • Übergangs- und Schlussvorschriften

Download Friedhofssatzung_Salach.pdf